AHK-Visa-Service

Die Deutsch-Aserbaidschanische Auslandshandelskammer (AHK Aserbaidschan) bietet in Zusammenarbeit mit der Deutschen Botschaft einen Visaservice für AHK-Mitglieder an, die Geschäftsreisen nach Deutschland planen.

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Schengen-Visum für Geschäftsreisen nach Deutschland

AHK-Mitglieder können Ihr Antragsformular, Ihren Reisepass und die erforderlichen Unterlagen beim AHK-Büro (Winter Park Plaza, 7. Stock, Rasul Rza Str. 75) einreichen, um ein Visum für Geschäftsreisen oder Messefachbesuche in Deutschland zu erhalten.

Ablauf des Antragsverfahrens

  1. Sie stellen die benötigten Unterlagen zusammen und füllen das Antragsformular aus. Merkblätter und Formulare finden Sie auf der Website der Deutschen Botschaft.
  2. Der vollständige Visums-Antrag kann werktags von 09:00 bis 10:00 Uhr in der AHK Geschäftsstelle abgegeben werden. Sie geben der AHK eine Vollmacht, zur Vertretung Ihrer Visumsangelegenheit bei der Deutschen Botschaft.
  3. Die Gesamtgebühr ist in AZN bei einer Filiale der International Bank of Azerbaijan zu zahlen. Der Einzahlungsbeleg muss anschließend bei der AHK Aserbaidschan vorgelegt werden.
  4. Die AHK Aserbaidschan übermittelt Ihren Antrag und Pass der Deutschen Botschaft und holt Ihren Pass nach Bearbeitung des Antrages dort ab.
  5. Die Bearbeitungszeit der Visa-Anträge dauert 10 Kalendertage nach Abgabe der vollständigen Antragsunterlagen im AHK-Büro. In Ausnahmefällen kann die AHK Aserbaidschan eine schnellere Bearbeitung der Visa-Anträge bei der Botschaft anfragen. Die Abholung kann auch durch schriftlich bevollmächtigte Personen erfolgen.

Wichtige Hinweise

Zum berechtigten Personenkreis der Antragsteller gehören Eigentümer und fest angestellte Mitarbeiter der AHK-Mitgliedsunternehmen. Der Visa-Service kann nur für Reisen zu geschäftlichen Zwecken (einschl. Messebesuche) in Anspruch genommen werden. Für eine Antragstellung bei der AHK sind folgende Reisen nicht zugelassen: Besuchsreisen (z.B. Verwandtenbesuch), Studium, Sprachkurse, Familienzusammenführung, Tourismus, medizinische Behandlung, Autokauf, Lkw-Fahrten, sowie Transitreisen.

Ausschließlich die Deutsche Botschaft ist zur Erteilung der Visa berechtigt. Die AHK hat keinen Einfluss auf die Visa-Entscheidung. Die Deutsche Botschaft behält sich in jedem Fall die Möglichkeit vor, den Antragsteller zu einem persönlichen Gespräch einzuladen.

Seit dem 23.06.2015 gilt für jeden Antragsteller grundsätzlich die Pflicht zur Abgabe von Fingerabdrücken bei einem Antrag auf ein Schengen-Visum. Sollten Sie bisher noch keine Fingerabdrücke abgegeben haben, wird Sie ein AHK-Mitarbeiter zu dem Termin in der Visastelle der Deutschen Botschaft begleiten. Den Termin erfahren Sie bei der Antragstellung in der AHK.

Gebühren

Die Visa- und Service-Gebühren werden bei Nicht-Erteilung des Visums nicht erstattet. Insgesamt betragen die Gebühren 95.18,- EUR (inkl. MwSt.) und setzen sich:

Gebühr für den Visa-Service der AHK 60.18,- EUR, sowie

Gebühr für Schengen-Visa 35,- EUR.

 

Weiterführende Informationen

                               Einladungsschreiben                    
Visa-Art Bearbeitungszeit Bearbeitungsgebühr
90 Tage
einmalige Einreise
Ca. 5 Wochen Ja
Jahresvisum*
90/180 Tage Aufenthalt
mehrmalige Einreise
Ca. 5 Wochen Ja

* Bitte beachten Sie, dass die Einladung für 90 Tage mit einmaliger Einreise und die Einladung für ein Jahresvisum mit mehrmaliger Einreise (90 Tage oder 180 Tage Aufenthaltsdauer) von der einladenden Firma bei dem Außenministerium der Republik Aserbaidschan bestätigt werden muss.

Berücksichtigen Sie bitte, dass die Visa-Anträge nur durch persönliche Vorsprache bei der Botschaft der Republik Aserbaidschan in Berlin oder auf dem Postweg über das Honorarkonsulat der Republik Aserbaidschan in Stuttgart eingereicht werden können und die Reisepässe auf dem gleichen Weg zurückgeholt werden müssen. Die benötigen Unterlagen und Anforderungen für die Visa-Erteilung können für die Botschaft in Berlin und für das Honorarkonsulat in Stuttgart abweichen.