Duale Ausbildung

Die duale Berufsausbildung hat sich gegen Jugendarbeitslosigkeit und Fachkräftemangel bewährt. Inzwischen möchten viele Länder das Modell in Zusammenarbeit mit Deutschland übernehmen.

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Wie funktioniert die duale Berufsbildung in Deutschland?

Nach dem Abschluss der 4- bis 6-jährigen Grundschule gibt es folgende weiterführende Schulen, Hauptschule, Realschule, Gymnasium, und Gesamtschule. Im Anschluss daran gibt es für Absolventen aller Schultypen die Möglichkeit einer beruflichen Erstausbildung. Rechtlich gibt es keine Zugangsvoraussetzungen zu einer beruflichen Erstausbildung. Die häufigste Form der beruflichen Erstausbildung ist die duale Ausbildung. Der theoretische Teil der Ausbildung wird in der Berufsschule vermittelt, der praktische Teil in einem Unternehmen.

Auszubildende arbeiten an drei bis vier Tagen pro Woche im Betrieb und besuchen an ein bis zwei Tagen die Berufsschule (Verteilung der Tage variieren je nach Ausbildungsberuf und Ausbildungsjahr). Der Berufsschulunterricht kann auch als Blockunterricht angeboten werden. Das bedeutet, dass Auszubildende bis zu acht Wochen am Stück die Berufsschule besuchen.

In manchen Bereichen wird der praktische Teil durch den Besuch einer überbetrieblichen Ausbildungsstätte ergänzt (bis zu vier Wochen im Jahr). Diese Ausbildungsstätten können bestimmte praktische Teilbereiche einer Ausbildung abdecken, die in vielen Betrieben beispielsweise aufgrund deren Größe oder Spezialisierung nicht abgedeckt werden können.

Die Ausbildung im Betrieb wird durch den Bund und die Tarifpartner, anhand bundeseinheitlicher Ausbildungsordnungen geregelt. Die Ausbildung an der Berufsschule unterliegt der Aufsicht der einzelnen Bundesländer. Auf Bundesebene wird von der Kultusministerkonferenz ein Rahmenlehrplan beschlossen, der von den Bundesländern unverändert übernommen oder in eigene Lehrpläne umgesetzt werden kann.

Etwa in der Mitte der Ausbildung ist eine Zwischenprüfung abzulegen. Am Ende der Ausbildung findet die Abschlussprüfung statt. Diese werden von den zuständigen Stellen (z.B. von den Handwerkskammern oder Industrie- und Handelskammern) organisiert und durchgeführt. Zur Durchführung wir ein Prüfungsausschuss eingerichtet. Abgeschlossen wird die Ausbildung mit dem Gesellenbrief, dem IHK-Prüfungszeugnis oder dem IHK-Facharbeiterbrief.